|
 Thema: Totgeburten
Aus der Sendung “Recht Brisant” Dezember 2003
Jede 4. Schwangerschaft endet bereits im ersten Schwangerschaftsdrittel, von den
Müttern oft unbemerkt. Doch auch wenn die ersten drei „gefährlichen“ Monate einer Schwangerschaft überstanden sind, ist nicht garantiert, dass die Babys die Geburt erleben. Jedes Jahr kommen in Deutschland
rund 3000 Kinder tot zur Welt, viele davon sind sch on im Mutterleib gestorben.
Viele betroffenen Eltern fragen sich dann: Was passiert eigentlich mit meinem Kind, wenn es den Mutterleib verlassen hat? Der Wunsch der
Eltern, das Kind zu begraben, ist häufig da. Ein Grab als Ort der Trauer kann ihnen helfen, den Verlust zu überwinden und gehört zu unserer westlichen Kultur.
Doch leider kommt es häufig vor, dass Eltern gar nicht wissen, dass sie ihr tot- oder fehlgeborenes Kind bestatten können. Der Grund: Sowohl
Ärzte als auch Behörden sind oft falsch informiert, klären Eltern nicht richtig auf. Die unklare Gesetzeslage in den Bundesländern tut ihr übriges.
Bestattungspflicht - Bestattungsrecht
In den meisten Bundesländern besteht eine Bestattungspflicht für alle Babys, die nach der Geburt kurz gelebt
haben sowie für Totgeburten, also totgeborene Kinder, die mehr als 500 Gramm gewogen haben. Diese Kinder müssen bestattet werden. Das geschieht durch einen Bestatter. Manche Bundesländer haben auch eine
Gewichtsgrenze für Totgeburten von 1000 Gramm oder sie orientieren sich an der Größe des Babys.
Schwierig wird es dann, wenn das Kind tot auf die Welt kommt und weniger als 500 Gramm wiegt. Bei diesen
Fehlgeburten sieht der Gesetzgeber in keinem Bundesland eine Bestattung vor. Umgekehrt kann man aber nicht davon ausgehen, dass deswegen eine Bestattung nicht erlaubt ist.
In der Regel ist es so, dass man diese Kinder trotzdem bestatten darf - und das wird auch in vielen Ländern so
gemacht. Eltern sollten sich nicht von Aussagen der Ärzte oder Behörden abschrecken lassen, das Kind stehe im Eigentum der Klinik und werde nicht herausgegeben oder das Kind dürfe ohne Geburtsurkunde nicht bestattet
werden.
Wer weiß, dass das Kind tot zur Welt kommen wird, sollte den Arzt ausdrücklich darauf hinweisen, dass eine
Bestattung des Kindes gewünscht wird. Denn viele Kliniken „entsorgen“ Fehlgeburten - zusammen mit anderem menschlichen Gewebe.
In einigen Kliniken, wie etwa dem Vincentius-Krankenhaus in Karlsruhe, werden alle Fehlgeburten bestattet.
Dreimal im Jahr findet auf dem Hauptfriedhof ein feierliches Begräbnis statt. Für Bruder Klaus, den Klinikseelsorger, ist das besonders wichtig: „Das menschliche Leben beginnt mit dem Zeitpunkt der Trauer. Für
die Eltern ist das fehlgeborene Kind ihr Kind - und nicht irgendein Zellklumpen. Ein Grab hilft den Eltern, mit der Trauer um ihr Kind fertig zu werden.“
Für viele Eltern ist es genauso wichtig mit anderen betroffenen Eltern Kontakt aufzunehmen.
Sigrid Born, Nicole Würth für die Redaktion "Recht brisant"
|