Aufbahrung

Abschied nehmen

Stirbt jemand, so begreifen wir die Nachricht von seinem Tod verstandesmäßig zwar schnell. Aber unser Herz, unsere Gefühle können sich nicht so rasch damit abfinden. Für die Hinterbliebenen ist es deshalb wichtig, angemessen Abschied von dem verstorbenen Menschen zu nehmen, um so den Tod besser akzeptieren zu können.

Dem Toten nahe sein

Was muss ich tun? Wen muss ich benachrichtigen? Worum muss ich mich kümmern? Solche Fragen füllen häufig die ersten Stunden und Tage, nachdem ein Nahestehender verstorben ist. Es bleibt kaum Zeit, sich um sich selbst und seine eigenen Gefühle zu kümmern. Dabei sind Sie durch diese Situation meist mehr erschüttert und durcheinander, als dies jedes andere Ereignis verursachen könnte. Dabei ist es wichtig, mit dem Tod bewusst umzugehen. Schließlich muss man mit diesem Tod künftig leben.

Aufbahren

Um wirklich Abschied nehmen zu können, ist es für die meisten Menschen wichtig, die tote Person in ihrer Nähe zu haben - sie noch einmal greifbar zu erleben. Dies ist schon seit vielen Jahrhunderten bekannt. Deshalb gehört die Aufbahrung von Toten auch zu den uralten Bestattungsriten. So können Sie mit dem Verstorbene noch einmal reden, ihm Dinge sagen, die für Sie wichtig sind, ihn anfassen, streicheln, bei ihm weinen - ihren Gefühlen freien Laut lassen.

Wo aufbahren?

Den Ort der Aufbahrung können Sie prinzipiell selbst bestimmen. Häufig wird hierfür der Abschiedsraum des Bestattungsunternehmens gewählt. Sie bekommen dann für diesen Raum einen Schlüssel und können jederzeit zu dem Verstorbene oder können andere Trauernde dorthin begleiten.

Der Tote kann aber auch in seinem Haus oder in seiner Wohnung aufgebahrt werden. Dies ist zum Beispiel sinnvoll, wenn jemand zu Hause gestorben ist. Im eigenen Heim darf der Tote allerdings nur bis zu 36. Stunden aufgebahrt bleiben, dann muss er in eine Totenhalle des Friedhofs beziehungsweise Krematoriums überführt werden. Diese Frist gilt auch für Verstorbene, die in einem Krankenhaus aufgebahrt wurden. Bis zur Bestattungszeremonie wird der Verstorbene dann in der Totenhalle aufgebahrt.

Öffentlich oder privat?

Sie können bestimmen die aufgebahrte Person in einem offenen oder in einem geschlossenen Sarg liegt. Letzteres ist zu empfehlen, wenn der Leichnam zum Beispiel durch Verletzungen stark entstellt oder verzerrt wirkt. Ebenso können Sie wählen, ob die Öffentlichkeit zum Aufbahrungsraum Zutritt hat oder nicht.

Nicht alleine fühlen

Nutzen Sie die Zeit, die Ihnen mit aufgebahrten Menschen noch bleibt. Es ist die letzte Gelegenheit, ihn zu sehen und sich von ihm zu verabschieden.

Sorgen Sie deshalb im Aufbahrungsraum für eine warme Atmosphäre. Bitten Sie Freunde und Nachbarn hinzu. Vielleicht können Sie gemeinsam beten oder singen und Erinnerungen austauschen. Dies wird allen helfen und keiner muss sich alleine fühlen in seinem Schmerz über den Verlust.

Hans Schilder
Was tun im Trauerfall

     

Aufbahrung zuhause

Beim Arztbesuch müssen Sie entscheiden, ob Sie Ihren Angehörigen noch eine Weile bei sich behalten, ihn also zuhause aufbahren möchten. Der Arzt muß bescheinigen, daß dagegen aus medizinischer Sicht keine Bedenken bestehen.

Möchten Sie in der ersten Zeit, in der sich der Körper langsam verändert, noch bei ihrem Verstorbenen verweilen? Haben Sie vielleicht das Gefühl, daß irgend etwas von diesem einen Menschen, sozusagen ein Nachwehen - mag man es Seele oder etwas Unstoffliches nennen - noch in der Nähe des Körpers weilt und sich erst langsam von ihm trennen? Brauchen wir im Tode ebenso wie im Leben eine gewisse Zeit, um uns mit neuen Tatsachen vertraut zu machen? Es ist hier nicht der Platz, um über ein Leben nach dem Tode zu spekulieren. Darüber sind schon viele Bücher gefüllt und ist wenig an Gewißheiten ausgesprochen worden. Im Anhang sind einige Titel dazu aufgeführt. Deshalb nur dieser eine Hinweis: egal, wie Sie über das denken, was uns nach dem Tod erwartet - meist ist es auf lange     Sicht hilfreicher, sich nicht so schnell wie möglich von einem verstorbenen nahen Angehörigen abzuwenden oder sich von ihm wegreißen  zu lassen. Darin liegt die Gefahr, daß man die Trennung rasch aus der eigenen Realität verdrängt. Verdrängtes aber wirkt im Untergrund weiter. Auch wenn es anfangs viel schmerzhafter ist, kann es doch angemessen und auf Dauer heilsamer sein, bewußt durch einen langsameren Prozeß des Abschiednehmens zu gehen. Außerdem können  u nen Sie mit einer Aufbahrung zuhause auch Verwandten, Freunden    n und Nachbarn die Möglichkeit geben, vom Körper des Verstorbenen    s persönlich und in Ruhe Abschied zu nehmen. Trotzdem muß natürlich jeder für sich selbst entscheiden, wie er mit dem Körper seines Toten umgehen will.            

Sie dürfen Ihren Toten offiziell bis zu 36 Stunden - also eineinhalb Tage - nach der ärztlichen Feststellung des Todes bei sich behalten. Diese Zeit läßt sich auf 72 Stunden ausdehnen, wenn das Gesundheitsamt zustimmt. Der Verstorbene muß allerdings in einem eigenen Raum untergebracht werden, in dem während der Aufbahrung niemand wohnt, schläft oder arbeitet.

Barbara Leisner
Abschied nehmen

Stand 14/03/05